AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SEM-Sicherheit
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Vertragsannahmen der SEM-Sicherheit („Auftragnehmer“) sowie für die Erbringung von Sicherheitsdiensten und sonstigen Dienstleistungen einschließlich Beratung und Auskünften.
1.2 Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt.
1.3 Ergänzungs-, Folgeaufträge und Auftragserweiterungen unterliegen ebenfalls diesen AGB, soweit der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne des BGB ist.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Vor Ort eingesetztes Personal des Auftragnehmers ist nicht berechtigt, Verträge abzuschließen.
2.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich als Dienstleistung. Arbeitnehmerüberlassung liegt nicht vor.
2.3 Der Auftragnehmer ist allein für die Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinem Personal verantwortlich.
3. Begehungsvorschriften
3.1 Für die Ausführung der vereinbarten Dienste sind die schriftlich festgehaltenen Begehungsvorschriften oder Alarmpläne maßgeblich.
3.2 Änderungen oder Ergänzungen der Begehungsvorschriften bedürfen der Schriftform. In Notfällen kann von diesen abgewichen werden, wobei dies zu dokumentieren ist.
4. Schlüssel, Zugangsberechtigungen und Notfallanschriften
4.1 Der Auftraggeber stellt die für die Dienstleistung erforderlichen Schlüssel und Zugangsvoraussetzungen rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung.
4.2 Schlüsselverluste oder durch das Personal des Auftragnehmers verursachte Schäden an Schlüsseln werden im Rahmen der Haftungsklausel geregelt.
4.3 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Änderungen von Kontakt- oder Notfallinformationen.
5. Beanstandungen
5.1 Beanstandungen jeglicher Art sind unverzüglich schriftlich an den Auftragnehmer zu melden, um Abhilfe zu ermöglichen.
5.2 Wiederholte oder grobe Verstöße berechtigen zur fristlosen Kündigung, wenn der Auftragnehmer nach schriftlicher Benachrichtigung innerhalb von sieben Werktagen keine Abhilfe schafft.
6. Auftragsdauer und Verlängerung
6.1 Der Vertrag wird in der Regel für ein Jahr geschlossen. Ohne schriftliche Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.
7. Ausführung durch andere Unternehmen
7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zugelassene und zuverlässige Partnerunternehmen zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen einzusetzen.
8. Unterbrechung der Bewachung
8.1 In Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Streik oder Naturkatastrophen kann der Auftragnehmer die Dienstleistung unterbrechen oder anpassen. Der Auftraggeber wird entsprechend informiert.
9. Haftung
9.1 Der Auftragnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für vorhersehbare Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen.
9.2 Schäden, die nicht unmittelbar mit der Sicherheitsdienstleistung im Zusammenhang stehen, sind von der Haftung ausgeschlossen.
9.3 Schäden müssen innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Erfolgt eine Ablehnung, ist die gerichtliche Geltendmachung innerhalb weiterer drei Monate erforderlich.
10. Datenschutz
10.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und entsprechend der Datenschutzerklärung.
10.2 Die Datenschutzerklärung ist auf der Website von SEM-Sicherheit abrufbar.
11. Fälligkeit und Zahlung
11.1 Das Entgelt für die Dienstleistungen wird monatlich abgerechnet und ist sofort nach Rechnungserhalt fällig.
11.2 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß BGB geltend zu machen und die Dienstleistung vorübergehend einzustellen.
12. Preisänderungen
12.1 Im Falle von Änderungen gesetzlicher Abgaben, Lohnkosten oder anderen relevanten Faktoren ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung entsprechend anzupassen.
13. Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe
13.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter des Auftragnehmers während der Vertragslaufzeit und zwölf Monate danach abzuwerben. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe fällig.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von SEM-Sicherheit.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Stand: Dezember 2024

